Die praktische Ausführung eines Hausbaus beginnt mit einem frostsicheren Fundament. Wählen kann der Bauherr zwischen Streifenfundament, Plattenfundament oder Punktfundament. Das Fundament ist der wichtigste Teil des Hauses. Das stabile Fundament muss nach Statik errichtet werden und hat folgende Aufgabe zu erfüllen,
Obwohl das Errichten des Fundaments mit hohen Materialkosten und Arbeitslohn verbunden ist, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Auch in der Eigenleistung muss das Fundament korrekt hergestellt werden. Die Nichteinhaltung der Toleranzen vom Fundament kann im Blockhausbau zu erblichen Mehrkosten führen. Im Blockhausbau reicht es nicht, dass das Fundament sicher und stabil ist, wenn die erforderliche Höhe für technischen Holzschutz und die Toleranzen nicht eingehalten wurden.
Die Grundlage für ein Gebäude ist immer ein Fundament. Für den Bau eines Blockhauses sind alle gängigen Fundamentarten möglich. Entscheidend sind die Beschaffenheit des Geländes und die Größe und Gewicht Ihres Traumhauses. Fundament überträgt die Lasten des Eigengewichts von Haus und das Gewicht von Schnee auf dem Dach auf den Boden.
Zu einem hochwertigen, langlebigen Blockhaus gehört immer ausreichend hoher Sockel. Ideal wäre mindestens 35–40 cm (sichtbarer Teil) zwischen Unterkante Blockbohle und Oberkante Gelände. Kostenersparnis durch fehlende Bodengutachten, Entwässerung und zu niedrige Sockel auf lange Sicht lohnt sich nicht. Falsch gemischter Beton und falsche Betonverarbeitung können zu Rissen im Fundament bzw. Gründungen und zu einer reduzierten Tragfähigkeit führen.
Nur bei einer korrekten Ausführung kann keine Feuchtigkeit durch Schmelz- und Regenwasser in die Konstruktionen eindringen und es entsteht keinen Schimmel.
Der Fundamentbau eines Hausbaus sollte immer mit einer Bodenuntersuchung beginnen. Ausführen von Bodengutachten ist vor Baubeginn jedes Hauses wichtig, damit mit Ihrem Hausprojekt nicht das Gleiche passiert, wie mit dem schiefen Turm von Pisa in Italien. Ideal wäre, wenn der Verkäufer des Baugrundstücks bereits vor dem Kauf ein geologisches Gutachten vorlegen könnte.
Wenn die Beschaffenheit des Bodens ungünstig ist, kann das üble Folgen wie Risse oder Feuchtigkeit in den Wänden nach sich ziehen. Bauherren sollten sich gegen solche Risiken mit einem geologischen Gutachten schützen. Mit einem Baugrundgutachten lässt sich das Baurisiko mit unnötigen oder unerwarteten Mehrkosten und späteren Schäden am neuen Bauwerk effektiv aus dem Weg gehen.
Kostspielige Probleme dem Bauherrn auf dem Grundstück verursachen die Grundwasserverhältnisse des Bodens, giftige Altlasten, Radon, schwer lösbarer Fels an der falschen Stelle und der weiche, lehmige Untergrund, auf dem er gebaut wird. Bei einem Bodengutachten werden die Probleme ans Licht gebracht.
Nach einer Vor-Ort-Besichtigung und einer geodätischen Untersuchung kann die Art des Fundaments festgelegt werden.
Die Bausätze werden millimetergenau gefertigt und auch der Maurer muss präzise arbeiten.
Gegen Schmelz- und Regenwasser schützt ein hoher Sockel (Streifenfundament bzw. Bodenplatte) Ihr Holzhaus am besten. Die Erfahrungen zeigen, dass der hohe Sockel ein Geheimnis für die Langlebigkeit der massiven Blockhäuser ist. In Finnland wird bei allen Häusern aus Holz mindestens 35–40 cm hohe Sockel ab Gelände empfohlen. Zu geringe Höhe des Sockels kann nicht mit einem breiten Dachüberstand ersetzt werden.
Das Fundament für Blockhäuser muss nach dem Plan passgenau hergestellt werden. Der Fundamentbauer und Selbstbauer hat die Toleranzen einzuhalten. Nur so vermeidet man den unnötigen Mehraufwand bei der Montage und spätere Folgeschäden.
Unabhängig von der Bauweise ist ein solides Fundament eines Hauses von hoher Bedeutung. Das Gleiche gilt auch für ein Blockhaus. Zu jedem Blockhaus gehört ein Fundament, bei deren Planung der technische Holzschutz einbezogen wird. Der sichtbare Teil des Sockels darf nicht 35–40 cm unterschreiten. Wenn darauf nicht geachtet wird, fängt das Holz schon nach kurzer Zeit wegen dauerhafter Nässe zu schimmeln. Die Langlebigkeit geht ohne hohes Fundament verloren. Die Fundamente für Blockhäuser werden an die Bodeneigenschaften und Haustyp und Grundstück angepasst. Für jedes Blockhaus wird ein Plan nach Statik für das Fundament ausgearbeitet, die einzuhalten ist.
Wenn die Keller- und Bodenplattenbauer nicht die Maße der Pläne einhalten, sind bei der Montage der Blockhausmontage Probleme vorprogrammiert.
Betonbauer und Maurer, die nach dem nachfolgenden alten Handwerbespruch arbeiten, sind auf einer Blockhausbaustelle unerwünscht.
„Was ist der Unterschied zwischen einem Bauzeichner, einem Betonbauer und einem Maurer? - der Bauzeichner arbeitet in Millimetern – der Betonbauer in Zentimetern – und der Maurer ist froh, wenn er auf dem Grundstück bleibt!“
„Jedes Fundament ist gut, wenn das Gebäude sich bewährt.“
Zitat Giordano Bruno
Der sichtbare Teil des Sockels von Blockhäusern kann z, B, mit einer Putzschicht in einem zum Stil passenden Farbton versehen werden. Die gemauerten Wände des Wohnkellers vom Hanghaus und die Sockel, die in Richtung Gefälle offenstehen, können auch Natursteine sowie andere Sockelabdeckungen eingesetzt werden. Außerdem muss das Schmelz- und Regenwasser aus dem Sockelbereich abgeführt werden.
Ein Gartenhaus/Schuppen/Gerätehäuschen ist ein Gebäude, das man nur vorübergehend nutzt. Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt. Es darf nicht als Wohnraum angesehen werden und keine Küche, keine Feuerstätte und kein Badezimmer beherbergen.
Die dünnen Konstruktionen von Gartenhäusern sind qualitativ und preislich nicht identisch und nicht vergleichbar mit Wohnhäusern. Gartenhäuser dürfen nicht ohne Baugenehmigung als Wohnraum umgebaut werden. Ein Gartenhaus sollte außerdem problemlos wieder abbaubar sein.
Auch ein Gartenhaus / Gerätehaus sollte auf ein richtiges Fundament bzw. eine Betonbodenplatte gesetzt werden. Nur mit ausreichend hohen Sockel schützen Sie Ihr Häuschen gegen Schäden durch Regen-, Spritz- und Schmelzwasser. Laut Definition ist aber ein Häuschen mit schützendem Betonfundament dann kein Gartenhaus mehr und damit genehmigungspflichtig.
Für die Gartenhäuser, Schuppen und Nebengebäude müssen ab ein bestimmtes Raumvolumen eine Baugenehmigung beantragt werden. Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist im Landesbaugesetz des jeweiligen Bundeslandes verankert. Erkundigen Sie sich vorher beim zuständigen Bauamt, ob das von Ihnen geplante Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Nur kleine problemlos wieder abbaubare Gerätehäuschen / Gartenhäuser ohne Feuerstätte, sind bis zu bestimmten Raumvolumen genehmigungsfrei. Also es geht nicht um die überbaute Grundfläche, sondern um den umbauten Raum, Fundament und Ausstattung. Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt.